Bitte beachten Sie, das alle Klappmesser, die sich (z.B. mit einer Daumenöffnung in der Klinge oder einem Daumenpin etc.) mit einer Hand öffnen und arretieren lassen, als Einhandmesser in Deutschland unter das Trageverbot fallen.- International werden aber kaum noch andere Klappmesser hergestellt (Ausnahme sind Taschenmesser und einige Klassiker wie z.B. bei Grohmann).- Auf der sicheren Seite sind Sie bei allen Foldern mit Daumenpins.- Diese sind in der Regel geschraubt und können daher im Bedarfsfall demontiert werden, wodurch das entsprechende Messer kein Einhandmesser mehr ist und somit auch nicht mehr unter das Trageverbot fällt.....