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Hinweise zur Batterieentsorgung

 

Information zum Batteriegesetz:

Bei den meisten Elektro-Geräten gehören Batterien zum Lieferumfang. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien sind wir als Händler gemäß Batteriegesetz verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

           Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben – die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterie-Gesetz ausdrücklich verboten –, an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab, damit Rohstoffe und mögliche Schadstoffe gezielt verwertet werden können.*

           Batterien, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, können Sie uns nach Gebrauch unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.

           Dies gilt für Mengen, derer sich Endverbraucher üblicherweise entledigen.


  outdoormesser.de
  Manfred Rehmann
  Grüner Weg 11
  16845 Neustadt OT Roddahn

 

*Auf diese Pflicht weist die durchgestrichene Mülltonne hin, die auf alle Verpackungen von Batterien aufgedruckt ist. Außerdem finden Sie dort auch die chemischen Symbole der Stoffe Cadmium (Cd), Blei (Pb) oder Quecksilber (Hg), sofern diese in Konzentrationen oberhalb der Grenzwerte enthalten sind.

               Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

Weitere Informationen zum Batterie-Gesetz finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter www.bmu.de/abfallwirtschaft oder beim ‚Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien’ unter www.grs-batterien.de

 

Batteriegesetz-Tonnen.gif
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

 

 

 

GRS-Vertragsnummer: 11010 2692